Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3D-A GmbH
Stand: 25.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
Vertragspartner ist die 3D-A GmbH, handelnd unter der Bezeichnung „3D AGENTUR“, Venloer Straße 308b, 50823 Köln (HRB 83235, AG Köln), nachfolgend „Agentur“ genannt. Eine Zweigniederlassung besteht in der Carl-Schurz-Straße 4, 50354 Hürth.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ab.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.
§ 3 Projektablauf und Freigaben
Die Leistungserbringung kann projektabhängig in einzelnen Produktionsphasen erfolgen, insbesondere:
- (a) Briefing und Konzept
- (b) Datenaufbereitung und Modellierung
- (c) Setup und Animation
- (d) Shading, Texturierung und Lighting
- (e) Rendering und Postproduktion
Die Agentur kann dem Kunden während der Produktion Zwischenergebnisse zur Freigabe vorlegen. Mit der Freigabe gilt der jeweilige Stand als verbindliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Nachträgliche, vom Kunden gewünschte Änderungen oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung in Textform (z. B. per E-Mail). Die Agentur informiert den Kunden vor der Umsetzung über die zusätzliche Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage sowie über absehbare Auswirkungen auf vereinbarte Termine. Soweit keine abweichende Vergütung vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung des zusätzlichen Aufwands nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz. Ohne entsprechende Beauftragung bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (z. B. CAD-Daten, Pläne) rechtzeitig in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.
Sofern keine abweichenden Termine vereinbart wurden, sind die für den Projektbeginn erforderlichen Materialien innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss bereitzustellen. Weitere im Projektverlauf benötigte Materialien sind unverzüglich nach Bekanntwerden ihres Bedarfs zur Verfügung zu stellen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die hiervon betroffenen Leistungsfristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, soweit die Agentur die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt.
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, insbesondere wegen Marken-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 5 Abnahme und gestalterische Leistungen
Subjektive Beanstandungen hinsichtlich der künstlerisch-ästhetischen Gestaltung begründen keinen Mangel, sofern die Agentur die vereinbarten Briefing-Vorgaben und erteilten Freigaben eingehalten hat.
Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten des Kunden erfolgen. Eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde die fertiggestellten Arbeitsergebnisse nach angemessener Gelegenheit zur Prüfung vorbehaltlos für den vereinbarten Zweck nutzt oder veröffentlicht.
Die Agentur kann den Kunden nach Fertigstellung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 640 Abs. 2 BGB.
§ 6 Nutzungsrechte und Herausgabe von Arbeitsdateien
Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke ein. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing oder sonstigen Vereinbarungen. Soweit Nutzungszwecke nicht ausdrücklich festgelegt sind, richtet sich ihr Umfang nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, ist eine Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung der Agentur zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe der finalen Arbeitsergebnisse an vom Kunden beauftragte Dienstleister (z. B. Druckereien, Webagenturen oder Produktionsfirmen), soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Rein technische Anpassungen wie Größenänderungen, Komprimierungen oder Dateikonvertierungen sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig.
Die Bearbeitung oder Verwendung der Arbeitsergebnisse zur Erstellung neuer eigenständiger Bild-, Film- oder Animationsinhalte, insbesondere durch Neuschnitt, Umgestaltung oder Weiterverarbeitung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
Sofern nicht ausdrücklich als Bestandteil der vereinbarten Leistung festgelegt, besteht kein Anspruch auf Herausgabe der von der Agentur erstellten Projekt-, Arbeits-, Roh- oder Quelldateien (z. B. .c4d, .aep, .fbx). Eine Herausgabe kann gesondert gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
§ 7 Einsatz künstlicher Intelligenz
Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte und generative Werkzeuge einzusetzen. Die vertraglich vereinbarte Qualität und Beschaffenheit der Leistungen bleiben hiervon unberührt.
Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt werden, erfolgt die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gemäß § 6 nur insoweit, wie entsprechende Rechte bestehen und von der Agentur eingeräumt werden können. Nicht urheberrechtlich geschützte KI-generierte Bestandteile darf der Kunde im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Die vereinbarte Nutzbarkeit der Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.
Werden eigenständig KI-generierte Bestandteile verwendet, durch die vereinbarte Nutzungsrechte, eine zugesicherte Exklusivität oder wesentliche Eigenschaften der Leistung beeinträchtigt werden können, stimmt die Agentur deren Verwendung vorab mit dem Kunden ab.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird die Agentur KI-generierte Inhalte kennzeichnen oder entsprechende Informationen bereitstellen.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Ausgenommen sind Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, aufgrund übernommener Garantien sowie Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Geringfügige technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Farbwerten, Darstellungen auf unterschiedlichen Ausgabegeräten oder Renderabweichungen, stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigt werden.
Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund übernommener Garantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt unberührt.
§ 10 Projektabbruch und freie Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Vollendung des Werkes frei gemäß § 648 BGB, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie anrechenbaren anderweitigen Erwerbs zu verlangen.
Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung gilt die gesetzliche Vermutung gemäß § 648 Satz 3 BGB.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt sind oder werden.
§ 12 Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung durch den Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz, insbesondere für Portfolio, Website oder Social-Media-Auftritte, zu verwenden sowie den Namen und das Logo des Kunden in diesem Zusammenhang zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
Gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen und Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wesentlich behindert, verlängern sich die hiervon betroffenen Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie erhebliche Strom- oder Netzausfälle, soweit diese die Leistungserbringung tatsächlich beeinträchtigen.
Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Behinderung und deren voraussichtliche Auswirkungen, soweit diese absehbar sind.
Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).